Hallo Welt!
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Das Gesetz gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt vor, dass Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit belehrt werden müssen. Wie dies zu erfolgen hat, schreibt das Gesetz nicht vor. Wichtig ist nur, dass der besagte Online-Unterricht das Ziel des Präsenzunterrichts erfüllt bzw. erreichen kann. Die Frage ist also mit ja zu beantworten. Digitaler Unterricht ist genauso rechtssicher wie Präsenzunterricht.
Digitale Schulungen oder elektronisch unterstütztes Lernen bieten viele Vorteile, die enorm und offensichtlich sind. Orts- und zeitunabhängig, kein Organisationsaufwand, keine Reisekosten, keine Besprechungsräume und keine Lehrkräfte.
Unsere Schulungen helfen Ihnen, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, Verletzungen und Unfälle zu reduzieren und Ihren Geschäftsumsatz zu steigern.
Einfach zu bedienen und an Ihren täglichen Arbeitsprozess anzupassen. Es sind keine zusätzlichen Softwareinstallationen erforderlich.
Wir bieten ein breites Spektrum an digitalen Unterweisungen, um allen Schulungsbedürfnissen Ihrer Mitarbeiter als Unternehmen gerecht zu werden. Besuchen Sie unsere Schulungsseite, um mehr über die von uns angebotenen Kurse zu erfahren.
Damit ein Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann, müssen Unterweisungen zu Arbeitssicherheit, Brandschutz und Erster Hilfe durchgeführt werden. Sie müssen diese Unterweisung regelmäßig durchführen, um die Gesundheit und Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns für weitere Fragen und Anfragen. Neben unserem Hauptsitz in Kirchheim am Neckar und unserer Niederlassung in Düsseldorf sind wir mit unseren Leistungen auch in Städten wie Ludwigsburg, Berlin, Bielefeld, Frankfurt, Heidelberg aber auch Heilbronn, Mannheim, Nürnberg, Pforzheim, Bietigheim Bissingen und Stuttgart
vertreten.